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Sie
haben sich für einen Kredit aus der Schweiz entschieden.
eine gute Wahl, denn Sie genießen bei dieser Finanzierungsform
wesentlich Vorteile gegenüber einem normalen Kredit
Ihrer Bank :
>>
Kreditsumme 3.500,- Euro
; niedrige Raten zu 110,55 Euro
auf 40 Monate
>> Effektiver Jahreszins 15,30 %
>> überschaubare Laufzeit
>> Kredit kann bei einer Restschuld
von unter 1200 Euro problemlos wieder aufgestockt werden
>> Das Geld kommt neutral per Post,
die Ratenzahlung erfolgt per Zahlkarte oder Überweisung
und das wichtigste : KEINE SCHUFA-ANFRAGE
und KEIN SCHUFA-EINTRAG IHRES KREDITES
Folgende Vorrausetzungen
müssen Sie erfüllen
>>
deutscher
Staatsangehöriger bis 54 Jahre
>> mindestes 12 Monate beim gleichen Arbeitgeber
>> momentan keine Lohnpfändung
>> kein laufender Kredit aus der
Schweiz über 1200 Euro Restschuld
>> abgeleisteter Wehrdienst oder
Ausmusterung bei männlichen Antragstellern über
25 Jahre
Einkommensuntergrenzen
bei einer Kreditsumme von 3.500,- Euro :
>>
monatliches
Nettoeinkommen für Ledige mindestens 1.070,-
Euro
>> monatliches Nettoeinkommen bei
1 unterhaltspflichtigen Person mindestens 1.470,-
Euro
>> monatliches Nettoeinkommen bei
2 unterhaltspflichtigen Personen mindestens 1.720,-
Euro
>> monatliches Nettoeinkommen bei
3 unterhaltspflichtigen Personen mindestens 2.000,-
Euro
>> monatliches Nettoeinkommen bei
4 unterhaltspflichtigen Personen mindestens 2.350,-
Euro
Häufige
Fragen zum 3.500,- Euro Kredit
Kann
ich auch andere Kreditsummen beantragen ?
Leider
nein, für diesen Kredit gibt es nur diese Finanzierungsmodelle.
Kann
mein Partner einen Kredit beantragen ?
Ja,
solange sie/er ebenfalls berufstätig ist und unabhängig
von Ihnen die Vorrausetzungen erfüllt.
Bekomme
ich den Kredit als Ausländer mit einer Arbeits- /
Aufenthaltserlaubnis ?
Leider
nein, diesen Kredit können nur deutschte Staatsbürger
erhalten.
Wer
zählt als unterhaltsberechtigte Person ?
Dazu
zählen z.B. Ihr Ehepartner, Ihre Kinder unter 18
Jahren oder Ihre Kinder ohne Ausbildung.
Was
zählt zu meinem Nettoeinkommen ?
Dazu
zählt nur ihr ausbezahltes Gehalt. Kinder-, Urlaubs-,
Weihnachtsgeld usw. gehören nicht dazu.
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